Über Whitepaper
Es ist beschlossene Sache: Die europäische Lieferkettenrichtlinie – die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD oder CS3D) – kommt. Wer in der EU in erheblichem Maß Geschäfte macht, ist künftig zur Einhaltung der Menschenrechte und des Umweltschutzes verpflichtet. Und das darf kein Lippenbekenntnis sein: Die von der CSDDD betroffenen Unternehmen müssen ab Inkrafttreten der Richtlinie jährlich aktualisierte Menschenrechts- und Umweltprüfungen vorlegen.